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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 514/1998 vom 20.09.1998
Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
Auf der Grundlage gemeinsamer Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege unter Beteiligung der Landesjugendämter hat das neugeschnittene Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einen Änderungsentwurf zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder entwickelt, der inzwischen vom Regierungskabinett verabschiedet wurde und voraussichtlich noch in der 37. Woche in erster Lesung im Landtag behandelt wird.
Der Gesetzentwurf enthält unter Einbeziehung der zur Betriebskostenverordnung vorgesehenen Neuregelungen folgende Kernpunkte:
- Abkopplung der Förderung der Sachkosten von der Förderung der Personalkosten
- nachfrageorientierte Anpassung des Personals in Kindergartengruppen am Nachmittag
- Erprobungsmöglichkeiten im Hinblick auf neue Angebotskonzepte mit dem Ziel einer allgemeinen Angebotsflexibilisierung
- Absenkung der Finanzierungsanteile der Träger an den Betriebskosten
- Dynamisierung des Elternbeitragsaufkommens entsprechend der Steigerung der Gehälter der Erzieherinnen.
Mit der Novelle soll vor allem die Dynamik der Betriebskosten Steigerung der Mittel im Landeshaushalt von 801 Mio. DM Anfang der 90-er Jahre auf 1,61 Mrd. DM im Etatentwurf für 1999 nachhaltig gebremst werden. Die Einsparungen belaufen sich nach Schätzungen auf insgesamt 300 Mio. DM im Jahre 1999 und auf 440 Mio. DM in 2000.
Die Geschäftsstelle hat den Mitgliedern die Änderungsentwürfe zum GTK und zur BKVO mit Rundschreiben vom 28.8.1998 zur Verfügung gestellt. Der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß des NWStGB wird sich am 9.9.1998 mit dem aktuellen Sachstand befassen. Der zuständige Landtagsjugendausschuß wird voraussichtlich am 19.10.1998 eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchführen.
Az.: III 711 - 2