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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 93/2010 vom 19.02.2010
Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes
Im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hat die Bundesregierung zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes als Folge der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 zum neuen EU-Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr Stellung genommen. Darin weist sie darauf hin, dass sie derzeit an einem Gesetzentwurf arbeitet, und zwar mit dem Leitbild eines unternehmerisch und wettbewerblich ausgerichteten ÖPNV, wobei der Vorrang kommerzieller Verkehre gewährleistet sein soll. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung, dass die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit haben, kommerzielle Verkehrsleistungen in eigener Initiative zu erbringen. Die kommunalen Aufgabenträger seien erst gefordert, wenn eine angemessene Verkehrsbedingung durch den „Markt“ nicht möglich ist.
Nach den Ausführungen der Bundesregierung soll die nach dem geltenden Recht bestehende Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde nicht grundsätzlich verändert werden. Die Aufgabenträger hätten dafür zu sorgen, dass ein ausreichendes Verkehrsangebot vorliegt. Die Genehmigungsbehörden prüften die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen der Verkehrsunternehmen und entschieden über die Anträge auf Linienverkehrsgenehmigungen. Zuständige Behörde i.S.d. EU-Verordnung sollten wie bisher die von den Ländern zu bestimmenden Aufgabenträger sein. Im Übrigen tendiere die Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Linienverkehrsgenehmigung nach der derzeitigen Ausgestaltung im PBFG keinen umfassenden Schutz vor Konkurrenz gewähre und deshalb nicht als ausschließliches Recht anzusehen ist. Die Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsbedingung obliege nach dem Regionalisierungsgesetz den Ländern. Der Bund trage durch finanzielle Leistungen an die Länder, insbesondere die Regionalisierungsmittel, dazu bei, dass die Länder diese Verantwortung auch wahrnehmen könnten.
Az.: III 441-10