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StGB NRW-Mitteilung 310/2006 vom 20.04.2006
Novellierung des Schulgesetzes
Nach der Kabinettsitzung am 28.03.2006 hat die Landesregierung nunmehr einen Gesetzesentwurf für ein 2. Schulrechtsänderungsgesetz vorgelegt, der inzwischen auch in den Landtag eingebracht worden ist (LT-Drs. 14/1572).
Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich im Hinblick auf die Hauptkritikpunkte, die der Städte- und Gemeindebund NRW bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgetragen hatte, kaum wesentliche Veränderungen ergeben. Die Landesregierung hält an ihrem Entwurf an der Absicht fest, sowohl die Grundschulbezirke als auch die Schuleinzugsbereiche für weiterführende Schulen abzuschaffen. Das Kompromissmodell des Städte- und Gemeindebundes wurde bislang nicht aufgegriffen. Ebenso bleibt es bei den Einschränkungen hinsichtlich der Bildung von Verbundschulen sowie der weiteren Beschneidung der Mitwirkungsrechte des Schulträgers bei der Bestellung von Schulleitungen.
Herausgenommen wurde im Gesetzesentwurf die noch im Referentenentwurf vorgesehene Gleichstellung von ALG II-Beziehern mit Beziehern von Leistungen nach dem SGB XII. Offensichtlich war das Land nicht bereit, die den kommunalen Schulträgern durch diese Gleichstellung entstehenden Kosten von rd. 5 Mio. Euro jährlich entsprechend den Vorschriften des Konnexitätsausführungsgesetzes zu kompensieren, was der Städte- und Gemeindebund NRW nachdrücklich gefordert hatte. An die Stelle dieser Regelung tritt folgende Formulierung in § 96 Abs. 3 Satz 4:
Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung.
Damit wird letztlich die Umsetzung des regierungsseitigen Versprechens einer Gleichstellung den Kommunen ohne Kostenausgleich anheim gestellt, die offensichtlich die Konflikte vor Ort austragen sollen.
Az.: IV/2 209-1