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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 163/2006 vom 21.02.2006
Novellierung des Schulgesetzes
Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat sich in seiner 91. Sitzung am 16. Februar 2006 in Dortmund intensiv mit der Neufassung des Schulgesetzes beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Ausschuss unterstützt das Anliegen der Landesregierung, mit der Novellierung des Schulgesetzes bessere Voraussetzungen für soziale Gerechtigkeit im Schulsystem zu schaffen und den Anschluss an die Spitze der Bildungsnationen zurückzufinden. Zu begrüßen ist auch, dass die Mitverantwortung der Kommunen als Schulträger für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen betont wird.
2. Der Ausschuss erwartet allerdings, dass den kommunalen Schulträgern für die Ausfüllung dieser mitgestaltenden Rolle auch angemessene Einflussnahmemöglichkeiten und Freiheiten im Bereich der Schulorganisation eingeräumt werden.
Mit dieser Erwartung ist es nicht vereinbar, dass den Schulträgern bislang bestehende Steuerungsinstrumente für den Schulbereich genommen oder beschnitten werden sollen. Dies gilt insbesondere für den Wegfall von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen, für die Einschränkungen bei der Verbundschule und für den Verlust von Mitwirkungsrechten bei der Besetzung von Schulleiterstellen.
3. Der Ausschuss stimmt der Bewertung der Geschäftsstelle zu den schulträgerrelevanten Änderungen des Referentenentwurfes nach Maßgabe der Diskussion im Ausschuss zu.
Die Geschäftsstelle hat auf der Grundlage dieses Beschlusses eine Stellungnahme zur Novellierung des Schulgesetzes gefertigt, die im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/ Schule, Kultur und Sport/Schule/Schulgesetz abgerufen werden kann.
Az.: IV/2 209-1