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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 401/1999 vom 20.06.1999
Novellierung des Straßenverkehrsrechts
In der aktuellen Diskussion um eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bzw. der Straßenverkehrsordnung zu den Themenpunkten "Anwohnerparken" und "Tempo 30-Zonen" hat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes in seiner Sitzung am 26. Mai 1999 die kommunale Position festgelegt. Danach sollen in den Städten und Gemeinden durch bundesrechtliche Neuregelungen des Anwohnerparkens und der Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen größere Spielräume zum besseren Schutz der Verkehrsteilnehmer sowie zur Wohnumfeldverbesserung und städtebaulichen Entwicklung eingeräumt werden. Es wird gefordert, in kommunalen Wohngebieten, Stadt- und Ortszentren situationsgerechten Lösungen den Vorzug vor bundeseinheitlichen Standards und Vorgaben zu geben.
Das Präsidium befürwortet eine Flexibilisierung und Vereinfachung der Ausweisung von Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die Städte und Gemeinden, insbesondere durch
- die Zulassung situationsgerecht abgegrenzter Tempo 30-Zonen
- den Abbau von Ausstattungs- und Möblierungsstandards
- die Zulassung von Fahrbahnmarkierungen und anderen einfachen optischen Mitteln.
Zum Anwohnerparken in den Städten und Gemeinden fordert das Präsidium die gesetzliche Einräumung der Kompetenz, neben den Straßen-Anwohnern auch den Bewohnern der Stadt- und Ortszentren sowie von Wohnquartieren mit besonderem Parkdruck Sonderberechtigungen zur bevorzugten Parkraumnutzung in fußläufig erreichbarer Entfernung zu erteilen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die im Intranet des NWStGB dokumentierte Begründung zum aktuellen Präsidiumsbeschluß verwiesen.
Az.: III 151-29