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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 392/1996 vom 05.08.1996
Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes
Seit 1994 wird intensiv über eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gestritten. Aus kommunaler Sicht geht es insbesondere darum, eine Verschärfung des § 7a WHG durch Einführung eines höheren Technikniveaus zu verhindern. Nun hat der Deutsche Bundestag Anfang Juni 1996 entgegen dem Votum der kommunalen Spitzenverbände das Gesetz zur Änderung des WHG beschlossen. Diesem Gesetz hat der Bundesrat am 5. Juli 1996 dann jedoch die Zustimmung versagt; statt dessen wurde der Vermittlungsausschuß angerufen. Das Gesetz ist daher bisher nicht zustande gekommen.
Die Position der kommunalen Spitzenverbände ist vom Innenminister des Landes NRW nachdrücklich unterstützt worden. Mit erfreulicher Deutlichkeit vertritt Innenminister Franz Josef Kniola in einem an den NWStGB gerichteten Schreiben vom 26. Juni 1996 die Auffassung, er teile die Einschätzung der Geschäftsstelle, daß die Novellierung des § 7a WHG "weitere Kostensteigerungen im Abwasserbereich und damit auch letztlich Erhöhungen der Abwassergebühren nach sich zieht". Aus diesem Grund werde er sich dafür einsetzen, die vorgesehene Novellierung es § 7a WHG zu streichen.
Az.: IV/1 22-10-4