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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 691/2000 vom 05.12.2000
November-Steuerschätzung 2000
Vom 9. bis 10. November 2000 fand die 115. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzung" statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte für das laufende Haushaltsjahr 2000 sowie für das Jahr 2001. Im Vergleich zur Schätzung vom Mai 2000 sind für das Jahr 2001 erstmals die Effekte des Steuersenkungsgesetzes enthalten. Um für die künftigen Steuereinnahmen eine möglichst breite Basis zu bekommen, wurden daneben bereits die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen einbezogen, die sich zur Zeit in der Schlußphase der parlamentarischen Beratung befinden (Steuersenkungs-Ergänzungsgesetz, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Fonds "Deutsche Einheit", Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern.
In bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung wurde der Steuerschätzung eine Zunahme des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) für das Jahr 2000 in Höhe von 3 %, für das Jahr 2001 in Höhe von 3,5 % zugrunde gelegt. Damit wurde die Wachstumserwartung der Steuerschätzung vom Mai 2000 für die Jahre 2000 und 2001 um jeweils einen halben Prozentpunkt nach unten korrigiert.
Für das Jahr 2000 ergeben sich Mehreinnahmen für den Bund von 4,4 Mrd., die Länder von 4,3 Mrd. und die Gemeinden von 0,3 Mrd. DM, macht zusammen 9 Mrd. DM. Auffällig ist, daß im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2000 die Einnahmeerwartungen des Bundes (+4,9 %) und der Länder (+3,2%) wesentlich stärker nach oben korrigiert werden konnten, als diejenigen der Gemeinden, die lediglich mit 1,8 % unterdurchschnittlich zunehmen. Das Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird im Jahr 2000 in den alten Ländern um +4,1 % zunehmen. Im Jahr 2001 dagegen wird das entsprechende Aufkommen infolge der Maßnahmen des Steuersenkungsgesetzes in den alten Ländern um -5,1 % zurückgehen. In bezug auf die Gewerbesteuer ist für das laufende Jahr 2000 in den alten Ländern ein Rückgang (netto) von -1,4 % zu erwarten. Im Jahr 2001 wird der Rückgang infolge der Maßnahmen des Steuersenkungsgesetzes in den alten Ländern -1,2 % betragen.
Bezogen auf das Jahr 2001 steigen die Steuereinnahmen des Bundes um 3,9 Mrd., diejenigen der Länder um 0,8 Mrd. und diejenigen der Gemeinden um 0,1 Mrd. DM. Auch hier ist wie im Jahr 2001 festzustellen, daß die Aufkommensentwicklung bei den Gemeinden im Vergleich zu Bund und Ländern unterdurchschnittlich verläuft.
Aufgrund der Steuerrechtsänderungen reduzieren sich im Jahr 2000 die Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden um insgesamt 46,9 Mrd. DM. Dieser Minusbetrag wird durch die erwähnten Mehreinnahmen von 4,8 Mrd. DM nur in geringem Umfang kompensiert.
Bezogen auf die Regionalisierung der Steuerschätzung auf das Land Nordrhein-Westfalen bleiben die Ergebnisse abzuwarten. Dennoch kann bereits derzeit festgestellt werden, daß aufgrund des Nachtrags für das GFG 2000 und der auf dieser erhöhten Basis erfolgten Schätzung der Einnahmen für das GFG 2001 schon ein Großteil der Ergebnisse dieser Steuerschätzung vorweggenommen worden sind, so daß sich allenfalls marginale positive Änderungen einstellen dürften. Sobald die Regionalisierung vorliegt, werden wir hierüber ergänzend berichten.
Az.: IV-900-02