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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 320/2014 vom 07.04.2014
NRW-Bodenschutzpreis 2014
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV — Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum dritten Mal nach 2009 und 2011 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Die Preisvergabe erfolgt am 20.11.2014 durch Umweltminister Johannes Remmel in Hattingen.
Mit dem Bodenschutzpreis sollen Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Wesentliche Ziele dieses Wettbewerbs sind die Unterstützung der Wiedernutzung aufgelassener Industrie-, Gewerbe- und Militärstandorte sowie die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Gleichzeitig soll die Auszeichnung verdeutlichen, dass Altlasten bei Bau- und Investitionsvorhaben kein unumgängliches Hemmnis bedeuten müssen, der Sanierung von Altlasten aber eine hohe Bedeutung zukommt.
Mit dem Bodenschutzpreis sollen im Jahr 2014 zusätzlich auch Ansätze ausgezeichnet werden, die in besonderer Weise zu einer Aufwertung umgebender Stadtquartiere führen. Neben der Aufbereitung der sanierten Flächen für neue bauliche Nutzungen soll eine Schwerpunktsetzung auch in der Schaffung von Freizeit- und Erholungsflächen sowie der Entwicklung von Flächen für den Biotop- und Artenschutz liegen. Außerdem sind Projekte mit Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen von besonderem Interesse. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einem Fachgremium vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt, die aus folgenden Personen besteht:
- Dr. Christian Schmidt, Verbandsvorsitzender des AAV (Juryvorsitz)
- Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Vorsitzender des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V.
- Dr. Thomas Delschen, Vertreter des Präsidenten des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
- Dipl.-Ing. Ernst Herbstreit, Vorstandsmitglied der Architektenkammer NRW
- Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern NRW
- Prof. Dr. Stefan Siedentop, Geschäftsführer des ILS Institut für Landesplanung und Stadtentwicklung
- Dipl.-Geogr. Anke Sonnenschein, Kommunale Spitzenverbände NRW
- Mark vom Hofe, Vorsitzender der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, an Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Sanierungsunternehmen, Bauträger, Baufirmen sowie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften.
Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2008 bis 2013 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen. Voraussetzung ist ferner das Einverständnis aller am Projekt Beteiligten zur Teilnahme am Wettbewerb. Die Teilnahmeunterlagen sind auf den Internetseiten des Umweltministeriums www.umwelt.nrw.de und des AAV www.aav-nrw.de zu finden. Ansprechpartner bei dem AAV ist Frau Schidlowski-Boos, Tel. 0 23 24 — 50 94 30, Mail: s.boos@aav-nrw.de.
Az.: II gr-ko