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StGB NRW-Mitteilung 212/2016 vom 23.03.2016
NRW-Daten zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS NRW) hat darüber informiert, dass inzwischen sämtliche 186 Jugendämter minderjährige unbegleitete Flüchtlinge betreuen. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sei inzwischen auf 12.748 angewachsen. Das Land habe damit 88 % seiner Aufnahmepflicht erfüllt. Bis zum Sommer 2015 hätten sieben Jugendämter — darunter Dortmund, Köln und Aachen — 80 % aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betreut.
Seit dem 01. November 2015 habe die Landesstelle in Köln über 6.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesen. Da viele von ihnen nicht gleich nach ihrem Grenzübertritt in Bayern in Obhut genommen worden seien, sondern schlicht weitergeleitet würden, würden diese erst in Nordrhein-Westfalen von den Jugendämtern aufgenommen. Der weiterhin hohe Anstieg der einreisenden Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen stelle die Jugendämter und die Jugendhilfeeinrichtungen unverändert vor eine große Aufgabe. Die anfangs so stark belasteten sieben Jugendämter würden durch die flächendeckende Verteilung inzwischen nur noch 37 % der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betreuen.
Das MFKJKS NRW weist darauf hin, dass die minderjährigen Flüchtlinge nicht allesamt in vollstationären Kinder- und Jugendeinrichtungen betreut werden müssten. Es gebe längst andere Wohnformen, die sich bewährt hätten, wie etwa betreute Wohngruppen, Jugendwohnheime oder Gastfamilien. Um der Situation dieser jungen Menschen gerecht zu werden, müsse die Betreuung am Bedarf weiter entwickelt werden.
Nach Auskunft des Innenministeriums NRW sind zurzeit über 600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Dies sei bereits auch in der Vergangenheit geschehen. Nach Erkenntnissen aus der Praxis sei der Grund für die eigenständige Weiterreise in den meisten Fällen, zu Angehörigen oder anderen Bezugspersonen zu gelangen — auch über die Staatsgrenzen hinweg, z.B. in skandinavische Länder. Lediglich bei einer Minderheit werde davon ausgegangen, dass diese jungen Flüchtlinge im Zusammenhang mit Kriminalität untertauchen.
Konkrete Zahlen zu dieser Gruppe von Flüchtlingen würden sich bislang nicht nennen lassen, da die Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bundesweit nicht eindeutig geregelt war. Das soll jetzt durch das am 5. Februar 2016 in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz verändert werden. Auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes sollen auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beim Grenzübertritt bzw. beim Erstkontakt mit einer Behörde registriert werden. Dabei sollen auch bei unbegleiteten Minderjährigen ab 14 Jahren Identitätsmerkmale erfasst werden, u. a. ein Fingerabdruck. Diese Daten werden künftig bundesweit im Ausländer-Zentralregister gespeichert, zu dem auch die Jugendämter Zugriff erhalten sollen.
Die bessere Erfassung soll helfen, jugendliche Flüchtlinge wieder aufzufinden, die vermisst werden. Eine Tabelle der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Städten und Kreisen steht im Internet als Download unter http://tinyurl.com/mfkjks-uma zur Verfügung.
Az.: 37.0.3-002/002