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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 455/2017 vom 18.07.2017
NRW-Entschädigungsverordnung berichtigt
Wie bereits mit Mitteilung vom 10.07.2017 angekündigt, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW das redaktionelle Versehen bei der Anpassung der Entschädigungsverordnung nun ausgebessert. Für die Bezirksvertretungen in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 a) EntschVO) ist die monatliche Aufwandsentschädigung nun anstelle von 258 Euro mit 268 Euro beziffert.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung sowie der Erlass über die entsprechende Korrektur sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht, Personal und Organisation/ Entschädigungsverordnung abrufbar.
Az.: 13.0.34-002/003