Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 617/2024 vom 16.09.2024

NRW Fachberatung Kindertagespflege

Neun von zehn nordrhein-westfälischen Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahren sind am 1. März 2024 in Kindertagesbetreuung gewesen. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt mitteilt, besuchten insgesamt 485 182 Kinder in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter). Die sogenannte Betreuungsquote von 90,0 Prozent war höher als im Jahr zuvor (2023: 89,7 Prozent). Im Jahr 2022 lag sie bei 90,6 Prozent und 2021 bei 91,1 Prozent.

Während 84,7 Prozent aller Kinder mit drei Jahren Anfang März 2024 eine Kindertagesbetreuung besuchten (150 652), lag die Betreuungsquote bei den Vierjährigen bei 91,7 Prozent (164 132).

93,3 Prozent aller Fünfjährigen in NRW waren in Kindertagesbetreuung (170 398). 6 786 bzw. 1,4 Prozent der Kinder von drei bis unter sechs Jahren wurden von Tagesmüttern und -vätern betreut.

Im regionalen Vergleich variierten die Betreuungsquoten der Drei- bis unter Sechsjährigen: Am höchsten waren sie in Münster (100,5 Prozent), Olpe (95,9 Prozent) und im Kreis Steinfurt (95,6 Prozent). Am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Gelsenkirchen und in Herne (jeweils 79,4 Prozent, in Hagen (79,2 Prozent) sowie in Duisburg (76,2 Prozent).

Gut 32 Prozent der Kinder unter drei Jahren wurden von Tagesmüttern und -vätern betreut. Zudem befanden sich in NRW am 1. März 2024 weitere 161 871 Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung, von diesen waren 53 256 ausschließlich in Kindertagespflege. Die Betreuungsquote betrug in dieser Altersgruppe 32,2 Prozent und fiel damit höher aus als in den Jahren zuvor (2023: 31,0 Prozent; 2022: 30,4 Prozent; 2021: 29,6 Prozent).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2024) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde.

(Quelle: IT.NRW)

Az.: 35.0.8.2-001/006

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