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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 697/2021 vom 06.12.2021
NRW führt E-Ticket im ÖPNV ein
Am 1. Dezember 2021 startete im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen flächendeckend der neue eTarif „eezy.nrw“: Bei dem verbundübergreifenden elektronischen Tarif werden Fahrten per App gebucht und per Luftlinienkilometer abgerechnet. Tarifgrenzen spielen für das Angebot keine Rolle.
Wer ab dem 1. Dezember in Nordrhein-Westfalen den eTarif bucht, muss nur unmittelbar vor dem Einstieg in Bus und Bahn auf dem Smartphone die mobil.nrw-App öffnen und dort auf einen „Check In“-Button tippen. Unterwegs wird ein QR-Code auf dem Bildschirm für die Ticketkontrolle angezeigt. Bei der Ankunft am Ziel checken Fahrgäste einfach per Fingertipp wieder aus der App aus.
Abgerechnet wird nach dem finalen Halt per App: Der Ticketpreis für die zurückgelegte Strecke berechnet sich aus einem Grundpreis plus den gefahrenen Luftlinienkilometern zwischen Start und Ziel. Verläuft die Luftlinie durch mehrere Tarif- oder Verbundräume, werden die Preise für die Luftlinienkilometer je Verbundraum einfach addiert.
Der Grundpreis für verbundübergreifende Fahrten liegt bei 1,60 Euro. Der Luftlinienkilometerpreis in allen Verbünden liegt bei durchschnittlich 24 Cent. Der neue eTarif ist in vielen Fällen günstiger als bisherige Tarife. Innerhalb von 24 Stunden sind die Fahrtkosten im eTarif auf 30 Euro gedeckelt. Da alle bekannten, klassischen Tarife bestehen bleiben, werden Bus- und Bahnfahrten für niemanden teurer.
Das Land fördert den Start des Angebots mit 100 Millionen Euro im Rahmen der landesweiten ÖPNV-Offensive. In den nächsten Wochen wird der neue eTarif ebenfalls in die verschiedenen Apps der Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen integriert. Hinter dem neuen Tarif „eezy.nrw“ steht mobil.nrw, die Gemeinschaftskampagne des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsunternehmen, Zweckverbände, Verkehrsverbände und -gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:
Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr Nordrhein-Westfalen vom 01.12.2021: www.vm.nrw.de
Az.: 33.0-003/002