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StGB NRW-Mitteilung 560/2015 vom 21.09.2015
NRW-Landesregierung beschließt Entwurf des Inklusionsstärkegesetzes
Das Landeskabinett hat nach Mitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.09.2015 den Entwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt. Das Inklusionsstärkungsgesetz enthalte Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ziel des Gesetzes sei die voll- und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern.
Künftig sollen z.B. hörbeeinträchtigte Eltern bei Elternsprechtagen und Elternabenden in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch Gebärdendolmetscher unterstützt werden. Sehbehinderte und blinde Menschen sollen einen Rechtsanspruch erhalten, durch Wahlschablonen ihr Wahlrecht selbständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrzunehmen.
Das Gesetz soll außerdem das selbständige Wohnen von Menschen mit Behinderungen außerhalb von Heimen unterstützen. Um die Beantragung der hierzu erforderlichen Leistungen zu vereinfachen, werden nach dem Prinzip „alle Hilfen aus einer Hand“ dauerhaft nur noch die beiden Landschaftsverbände für diese Leistungen zuständig sein.
Mit dem Gesetz werden nur allgemeine Regelungen getroffen. Fachgesetzliche Regelungen sollen von vorneherein die besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Dies ist z.B. durch Änderungen im Schulgesetz oder auf Bundesebene im Personenbeförderungsgesetz erfolgt. Der Gesetzentwurf wird nach Mitteilung der Landesregierung demnächst in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht.
Az.: III/2 37.0.15