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StGB NRW-Mitteilung 623/2012 vom 27.11.2012
NRW-Landesregierung zu unbesetzten Schulleitungen
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage einer Abgeordneten hat sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales zu Vakanzen der Schulleitungen in NRW geäußert (vgl. LT-Drs. 16/886).
Die Landesregierung sei sich bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstelle. Daher versuchen die für die Stellenbesetzung zuständigen Bezirksregierungen durch zügige Ausschreibungen und gezielte Absprachen potentieller Bewerberinnen und Bewerber zeitnahe Wiederbesetzungen zu erreichen. Um die Position der Schulleitung der verschiedenen Schulformen attraktiver zu machen würde und werde der Aufwand an Schulen für Verwaltungsaufgaben reduziert.
Weiterhin seien im Rahmen eines Modellvorhabens an beteiligten Schulen sogenannte Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten eingesetzt, um die Schulen und insbesondere die Schulleitungen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Mit dem Haushaltsentwurf 2012 werden für den Ausbau der Leitungszeit 224 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Gleichwohl arbeite die Landesregierung daran das Verfahren zur Stellenbesetzung von Schulleitern zu vereinfachen z. B. durch Berücksichtigung der Bewertungen von Unterricht im Eignungsfeststellungsverfahren oder der Einbeziehung der Grundschulen.
Az.: IV/2 211-21/1