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StGB NRW-Mitteilung 788/2016 vom 18.11.2016
NRW-Landesregierung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus NRW hat sich an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ab dem Jahr 2018 gewandt. Das Antwortschreiben von Minister Schmelzer wird nachfolgend wiedergegeben:
„Vielen Dank für die Übersendung Ihres Schreibens vom 06.09.2016, in dem Sie zurecht auf die wertvolle und wichtige Arbeit der derzeit landesweit eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hinweisen und für eine Weiterfinanzierung des Landesprogramms ab dem Jahr 2018 plädieren.
Auch mir ist klar, dass die Kommunen und die eingesetzten Kräfte vor Ort eine Planungssicherheit wünschen, um dieses Projekt mit seiner wichtigen sozialen und integrativen Funktion weiterführen zu können und den aktiven Berater/-innen auch eine persönliche berufliche Perspektive zu geben.
Nachdem der Bund die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Ende 2013 eingestellt hat, war die Landesregierung Nordrhein-Westfalens stets bestrebt, eine Lösung mit dem Bund über die Finanzierung des Programms zu erzielen. Die Landesregierung sah damals und sieht auch heute noch den Bund mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2010, nach dem die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG alle materiellen Voraussetzungen umfasst, die für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind, in der Finanzierungspflicht. Aufgrund dessen wurde das Programm „Soziale Arbeit an Schulen" mit Landesmitteln in Höhe von jährlich ca. 47,7 Mio. € als eine temporäre Lösung erachtet und bis Ende 2017 befristet.
Trotz intensiver Bemühungen - auch meinerseits - eine dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung um 2,8 % zu erwirken, die zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets verwendet werden sollte, hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung im Sommer 2016 die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets weiterhin abgelehnt. Damit sind auch zukünftig keine finanziellen Unterstützungen seitens des Bundes für die Schulsozialarbeit zu erwarten.
Die Landesregierung schätzt die wertvolle Arbeit der Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater sehr, insbesondere bei der zunehmend wichtiger werdenden Aufgabe, auch Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund und den damit verbundenen Sprachbarrieren den Zugang zu Bildung und Teilhabe zu ermöglichen und damit für eine zügige Integration zu sorgen.
Deshalb wird die Anschlussfinanzierung des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen" Gegenstand der anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 sein. Eine endgültige Entscheidung darüber ist dem Landtag im Zuge der Beschlussfassung für den Landeshaushalt 2017 im November vorbehalten. Ich bin dabei guter Dinge, dass eine Einigung über die Fortführung des Programms gelingen kann.“
Az.: 37.0.2