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StGB NRW-Mitteilung 408/2016 vom 15.06.2016
NRW-Landtag beschließt Sperrklausel für Kommunalwahl
Der Landtag NRW hat am 10. Juni 2016 eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für die nächsten Kommunalwahlen eingeführt (LT-Drs. 16/9795 und 16/12134). Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurde die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen dahingehend geändert.
Seit dem Wegfall der 5-Prozent-Sperrklausel im Jahre 1999 sind immer mehr Einzelkandidat/innen und politische Kleingruppen in die Räte der Kommunen in NRW eingezogen. Dies habe die Organisation von Mehrheiten erschwert sowie die Sitzungsdauern teilweise erheblich verlängert. Mit dem Quorum will der Landtag NRW die Funktionsfähigkeit der Räte in den Städten und Gemeinden aufrechterhalten und eine fortschreitende Zersplitterung der Kommunalvertretungen verhindern. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die Einführung einer solchen moderaten Sperrklausel für die Räte in NRW mit Pressemitteilung vom 10. Juni 2016 (31/2016) nochmals begrüßt.
Az.: 13.2.4-003/001