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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 211/2008 vom 18.03.2008
NRW-Schulministerium zu Beschlüssen der Kultusministerkonferenz über Schulzeitverkürzung
Nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW hat die Kultusministerkonferenz die Grundsatzentscheidung zur Schulzeitverkürzung an Gymnasien auf 8 Jahre bis zum Abitur bestätigt. Sie unterstütze mit ihren Beschlüssen die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung der Lernbedingungen und zur Betreuung der Kinder. So würden in Nordrhein-Westfalen als Bestandteil des Unterrichtsumfangs von 265 Wochenstunden bis zum Abitur mindestens fünf Wochenstunden bedarfsgerechter Förderunterricht, der von den Schulen in den Stundenplänen ausgewiesen werden soll, angeboten. Bis zu sieben weitere Wochenstunden könnten die Schulen ebenfalls eigenverantwortlich, z.B. zur Förderung und Profilbildung vor allem in den Kernfächern, nutzen.
Die Landeselternschaft der Gymnasien, der Philologenverband und die beiden Direktorenvereinigungen der Gymnasien hätten Ende Januar gemeinsam mit dem Schulministerium ein Maßnahmenpaket abgeschlossen, das u.a. eine Begrenzung des Nachmittagsunterrichtes vorsehe. In der fünften und sechsten Klasse dürfe höchstens einmal die Woche am Nachmittag unterrichtet werden. In der siebten und achten Klasse höchstens zweimal. Wenn an einem Nachmittag Unterricht stattfinde, sollen keine Hausaufgaben für den Folgetag aufgegeben werden.
Az.: IV/2 200-3/2