Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 538/2024 vom 09.08.2024

NRW: Sozialhilfeausgaben im Jahr 2023 um 15,7 Prozent gestiegen

Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2023 bei rund 4,3 Milliarden Euro und waren damit um 582 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Ausgaben in allen Bereichen des SGB XII gestiegen. Das Ausgabenplus ist zu mehr als der Hälfte (51,8 Prozent) auf den Anstieg der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zurückzuführen (+301 Millionen Euro).

Mit rund 2,5 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte der gesamten Nettoausgaben (58,9 Prozent) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB II ausgegeben. Das waren 13,5 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier kam es nach dem Rückgang von 2021 auf 2022 im Jahr 2023 wieder zu einem Anstieg der Nettoausgaben (+23,1 Prozent bzw.+183 Millionen Euro). Die Ausgaben lagen 2023 mit 975 Millionen Euro aber unter dem Wert des Jahres 2021 (1 159 Millionen Euro) vor Einführung des Leistungszuschlags der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege gem. § 43c SGB XI zum 01.01.2022.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2023 mit rund 371 Millionen Euro um 15,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Auch die Ausgaben für die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) sind gestiegen (+21,2 Prozent) und beliefen sich 2023 auf rund 250 Millionen Euro.

Darin enthalten sind die Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen. Ein weiterer Ausgabeposten sind die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII. Die Nettoausgaben für diese Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent gestiegen und lagen 2023 bei rund 172 Millionen Euro.

Relevant für die Ausgabensteigerung sind neben der Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger (z. B. Anstieg der Zahl derer, die Grundsicherung im Alter erhalten haben (Pressemitteilung vom 14. Mai 2024). auch die Anhebung der Regelsätze nach dem §28 SGB XII zum 01.01.2023 sowie Kostensteigerungen (Personal- und Sachkosten) im Bereich der (Kranken-)Pflegeleistungen.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel seit 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII erfasst. Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder.

(Quelle: IT:NRW)

Az.: 37.0.5.6.4-001/001

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