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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 306/2017 vom 13.04.2017
NRW-Städtebauförderprogramm für 2017
Das MBWSV hat das Städtebauförderprogramm 2017 für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Danach erhält in diesem Jahr fast jede zweite nordrhein-westfälische Kommune Städtebaufördermittel: In 185 Städten und Gemeinden werden insgesamt 243 Projekte gefördert.
Der Bund, das Land und die EU unterstützen die Städte und Gemeinden in NRW im Jahr 2017 auf einem Rekordniveau bei der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Für Investitionen in die kommunale Infrastruktur werden in den Jahren 2017 bis 2021 rund 430 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
An der Finanzierung der im Programm vorgesehenen Investitionen in Höhe von 430 Millionen Euro beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen mit 175 Millionen Euro, die Bundesrepublik Deutschland mit 134 Millionen Euro, die EU mit 16 Millionen Euro und die Kommunen mit 105 Millionen Euro. Die Zuweisungen von Bund, Land und EU werden den Kommunen durch die Bezirksregierungen zugeteilt.
Mit den fünf Regelprogrammen im Städtebau (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt, Stadtumbau West und Kleinere Städte und Gemeinden) wird in diesem Jahr ein wichtiger Schritt zur Fortsetzung der erfolgreichen Stadtentwicklungspolitik von Bund und Land gemacht.
Ein besonderer Schwerpunkt der Städtebauförderung 2017 ist das gemeinsame Bekenntnis von Bund und Land für eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier. Darüber hinaus werden mit dem Modellvorhaben „Problemimmobilien“ in diesem Jahr NRW-Kommunen unterstützt, die in besonderem Maße von Überbelegung und Verwahrlosung von Immobilien durch Zuwanderer aus Süd-Ost-Europa betroffen sind.
Weitere zentrale Handlungsfelder des Städtebauförderprogramms 2017 sind die Um- und Neugestaltung des öffentlichen Raumes, die Herstellung von Barrierefreiheit/Barrierearmut und die energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Quartieren. Auch der Umwelt-, Klima und Ressourcenschutz, die biologische Vielfalt, die Gesundheit und der soziale Zusammenhalt spielen eine große Rolle.
Weitere Programme wie das neue Programm Zukunft Stadtgrün und der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 sollen noch in diesem Jahr folgen. Die Bewerbungsfristen zur Teilnahme am Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 wurden bereits vom MBWSV veröffentlicht. Das Städtebauförderprogramm für diese beiden Programme sollen nach der Sommerpause veröffentlicht werden.
Das Landeskabinett hatte am 21.01.2017 der Verwaltungsvereinbarung (VV) mit dem Bund über die Gewährung von Städtebaufördermitteln zugestimmt (siehe hierzu bereits StGB NRW-Mitteilung 85/2017 vom 25.01.2017).
Das Städtebauförderprogramm NRW 2017 mit einer Übersicht aller geförderten Projekte steht StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Rubrik Fachinfo und Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebauförderung zum Herunterladen zur Verfügung.
Az.: 20.2.2-001/002 gr