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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 563/2007 vom 23.08.2007
NRW-Wirtschaftsministerium zum "Einheitlichen Ansprechpartner"
Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich in einem Schreiben an das Land dafür ausgesprochen, dass die Städte, Kreise und Gemeinden „Einheitliche Ansprechpartner“ im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie sein sollten. Wirtschaftsministerin Thoben hat jetzt in einem Antwortschreiben mit Interesse die Bereitschaft zur Kenntnis genommen, die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners zu übernehmen. Sie schätze die vielfältigen Aufgaben, die die Kommunen bereits jetzt schon im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis und ihrer Standortpolitik für Unternehmen erbringen. Das Schreiben hat zusammengefasst folgenden Inhalt:
„Die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten ist und bis Ende 2009 umgesetzt werden soll, wird sicherlich eine weitere Dynamik in dem seit Jahren wachsenden Dienstleistungsmarkt zur Folge haben.
Eine besondere Unterstützerfunktion können dabei die Einheitlichen Ansprechpartner einnehmen. Über diese sollen Dienstleister zukünftig nicht nur alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit relevanten Informationen abfragen, sondern auch alle notwendigen Formalitäten abwickeln können. Ich erhoffe mir dadurch eine weitere Beschleunigung der Prozesse und Erleichterungen nicht nur für den Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland, sondern auch für unsere inländischen Unternehmen.
Mit der Umsetzung der Einheitlichen Ansprechpartner sind noch zahlreiche Fragen zu klären. Diese betreffen u.a. das konkrete Aufgabenprofil, Fragen zur Rechtsnatur, die Fach- und Rechtsaufsicht, die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen, die elektronische Verfahrensabwicklung und nicht zuletzt die Finanzierung der Einrichtungen.
Zwar liegt in unserem föderativen System die Umsetzungskompetenz bei den Ländern, doch ich bin der Auffassung, dass für die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner gemeinsame Eckpunkte mit den anderen Bundesländern und dem Bund entwickelt werden sollten, um ein kohärentes System von Einheitlichen Ansprechpartnern aufzubauen. Die Eckpunkte für ein Anforderungsprofil für den Einheitlichen Ansprechpartner werden zurzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitet. Sie sollten abgewartet werden, bevor über eine Verortung der Ansprechpartner entschieden wird. Bis Ende des Jahres werden sie vorliegen.“
Die Ministerin lädt im Übrigen zu einem gemeinsamen Gespräch der Akteure ein, die sich grundsätzlich bereit erklärt haben, die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners zu übernehmen.
Az.: III/1 450-75