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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 214/2023 vom 13.03.2023
NRW-Wohngeldprogramm gestartet
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHGKBD) hat mitgeteilt, dass ab sofort die neu programmierte Wohngeldsoftware allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht – und damit schneller als geplant. Ursprünglich war der Start der Software für Anfang April 2023 vorgesehen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wohngeldreform des Bundes (Beschluss des Bundestags am 10. November 2022 und Bundesrat am 25. November 2022) waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich. Mit der jetzt erfolgten Umstellung der Software können Neu- und Nachberechnungen erfolgen.
Mit dem ersten Rechenlauf wurden 192.000 Bescheide erstellt und die Zahlungen angewiesen. Haushalte, deren Wohngeldbewilligung in das Jahr 2023 hineinreicht, erhalten zum 15. März 2023 automatisiert eine Neuberechnung ihres Wohngeldanspruchs auf der Grundlage des neuen Wohngeldrechts und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen werden am 15. März 2023 ausgezahlt.
Bis zum 7. März 2023 sind rund 30.600 Anträge über den Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen im Land Nordrhein-Westfalen gestellt worden, das sind rund 465 Anträge pro Tag. Im Vergleich zu den Monaten September 2022 bis November 2022, in denen die Antragstellung bei rund 150 pro Tag lag, sind das mehr als dreimal so viele. Dabei ist es wichtig zu wissen: Über den Online-Antrag kommen die wenigsten Anträge hinein. Zahlreiche Menschen suchen die Mensch-zu-Mensch-Beratung in den Wohngeldstellen.
Seit dem 15. Dezember 2022 können Bürgerinnen und Bürger zudem über den Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen prüfen, ob sie einen Wohngeldanspruch nach neuem Recht haben und zugleich online einen Wohngeldantrag stellen. Im Januar 2023 haben rund 240.000 Menschen auf den Wohngeldrechner zugegriffen. Im Durchschnitt waren das pro Tag rund 8.000 Nutzerinnen und Nutzer. Neben Nordrhein-Westfalen nutzen noch sieben weitere Bundesländer den Wohngeldrechner NRW: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft: Mit der bundesgesetzlichen Reform wird eine Verdreifachung der wohngeldberechtigten Haushalte erwartet. Damit könnte die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Nordrhein-Westfalen von rund 160.000 auf rund 480.000 Haushalte ansteigen. Dies führte und führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in den Kommunen. Um die Wohngeldreform bestmöglich für die Empfängerinnen und Empfänger in der Kürze der Zeit umzusetzen, arbeitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eng mit den Kommunen zusammen und unterstützt sie mit verschiedenen Maßnahmen. So wurde seit Januar 2023 etwa die Ausstellung von Kurzbescheiden ermöglicht, um die Zeit zu überbrücken, bis das Landes-IT-Programm zur Verfügung steht. Dies ist nun der Fall.
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Az.: 20.4.2.4-002/001 gr