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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 107/2010 vom 02.02.2010
Nutzung kommunaler Dachflächen durch Betreiber von Photovoltaikanlagen
Die Dachflächen kommunaler Liegenschaften bieten ein beachtliches Potenzial zur Nutzung der Solarenergie. Für Kommunen, die entsprechende Anlagen nicht selber betreiben, sondern geeignete Flächen privaten Betreibern zur Verfügung stellen möchten, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit seinen Landesverbänden ein Vertragsmuster erarbeitet. Dieses kann unter www.kommunen-in-nrw.de unter Information/Info nach Fachgebieten/Bauen und Vergabe abgerufen werden.
Dieses Muster entbindet die kommunalen Vertragspartner selbstverständlich nicht von der Prüfung und angemessenen Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten tatsächlichen und rechtlichen Umstände im Rahmen der individuellen Vertragsgestaltung. Es kann aber in Verbindung mit den ebenfalls abgedruckten Erläuterungen eine wertvolle Arbeitshilfe für die interne Meinungsbildung der Kommune und für die Verhandlungen mit potenziellen Vertragspartnern sein.
Az.: II/1 620-50