Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 45/2021 vom 25.02.2021

Nutzung von Fortbildungsangebote des Landes zu digitalen Kompetenzen

Die kommunalen Spitzenverbände haben in Abstimmung mit dem CIO des Landes NRW, Herrn Prof. Dr. Meyer-Falcke, vereinbaren können, dass die Bediensteten der Kommunen bei freien Kapazitäten ebenfalls die Fortbildungsangebote des Landes zum Aufbau digitaler Kompetenzen nutzen dürfen.

Die Fortbildung und gezielte Schulung der Beschäftigten der Kommunalverwaltungen ist für eine erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung elementar.

Das Thema Fortbildungen in digitalen Kompetenzen ist bundesweit aktuell, da die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, auch aufgrund der verpflichtenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022. Auf allen Ebenen der Verwaltung werden Beschäftigte benötigt, die die erheblichen Veränderungen der Strukturen, Prozesse und Leistungen kompetent begleiten und voranbringen.

Es gibt bereits einige Weiterbildungsangebote des Landes bzw. weiterer Anbieter zum Aufbau von IT- und digitalen Kompetenzen, die auch von Beschäftigten der Kommunen genutzt werden können. Eine Liste samt weiterführender Links zu den jeweiligen Angeboten ist für Mitgliedskommunen im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen – Fachgebiete –Digitalisierung – IT-Schulungen oder hier abrufbar.

Az.: 17.0.6.11-001/001

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