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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 572/1998 vom 20.10.1998
Oberflächenbelag auf Sportstätten
Die Gemeinde Netphen beabsichtigt, im kommenden Jahr eine Sportanlage, bestehend aus einem Spielfeld in der Größe von 109 x 73 m, leichtathletische Anlagen in den Segmenten mit einer Größe von ca. 700 qm und die Umlaufbahnen mit ca. 3.000 qm zu modernisieren. Derzeit sind alle Flächen mit einem Tennenbelag ausgestattet.
Geplant ist, die leichtathletischen Anlagen und die Umlaufbahnen mit einem Kunststoffbelag auszustatten und auf dem Spielfeld aus Kostengründen wieder einen Tennenbelag mit neuem Unterbau aufzubringen.
Wegen der unterschiedlichen Oberflächenbeschichtungen sind von Fachleuten Bedenken geäußert worden.
Die Gemeinde Netphen bittet auf diesem Wege um die Mitteilung von Erfahrungsberichten derjenigen Kommunen, die vergleichbare Sportanlagen in der Kombination Tennenbelag/Kunststoff betreiben.
Rückmeldungen bitte an die
Gemeinde Netphen
Herrn Krämer
Postfach 1155 + 1165
57235 Netphen
Telefon: 02738/603-197
Telefax: 02738/603-125
Az.: IV/2 382-11