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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 74/2003 vom 05.01.2003
Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Pfandpflicht
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 27.November 2002 die Einführung der Dosen-Pfandpflicht zum 01.Januar 2003 bestätigt und damit die entgegengesetzte Entscheidung des VG Düsseldorf aufgehoben hat, haben die Dosenpfand-Gegner nunmehr beim Bundesverfassungsgericht Rechtsschutz begehrt. Das OVG Münster hatte in seinem Beschluss vom 27. November 2002 unter anderem sinngemäß darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Pfandpflicht für den Fall, dass die Mehrwegquote von 72 % unterschritten wird, seit Jahren den beteiligten Wirtschaftskreisen bekannt war und es daher letztlich in ihrer Hand lag, das Eingreifen der Pfandpflicht durch Gewährleistung der Einhaltung der Mehrwegquote zu verhindern. Im übrigen weist das OVG Münster darauf hin, dass ebenfalls wesentlich ins Gewicht falle, dass die mehrwegorientierten Teile der Wirtschaft mit staatlichen Maßnahmen im Sinne einer Aktivierung des Pfand- und Rücknahmesystems gerechnet haben und rechnen konnten, wenn der Mehrweganteil unterschritten werde. Die Mehrwegquote lag zuletzt durchschnittlich bei 64 %. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Erfrischungsgetränke auch in kleinen Mehrwegflaschen (0,33 Liter oder 0,25 Liter) im Handel angeboten werden könnten, so wie dieses in Gaststätten seit jeher praktiziert wird. Ein Verzicht auf Erfrischungsgetränke in sog. kleinen Gebinden (0, 25 Liter, 0,33 Liter, 0,5 Liter) ist somit nicht erforderlich.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Dosenpfands stellen sich weiterhin eine Reihe von Fragen: Für welche Einwegverpackungen muss ein Pfand bezahlt werden? Wie hoch ist das Pfand? Wo können die Einwegverpackungen zurückgegeben werden? Was passiert mit den leeren Dosen? Antworten auf diese und andere Fragen wie nach den Umweltaspekten der Pfandpflicht und den Kosten für die Einrichtung eines Rücknahmesystems gibt das Bundesumweltministerium. Die Zusammenstellung der Fragen und Antworten zum Dosenpfand ist unter der Internet-Adresse www.bmu.de des Bundesumweltministeriums abrufbar. Ein Auskunftspapier kann auch in der Pressestelle des BMU (Tel.: 030 / 28550-2015/2018) angefordert werden.
Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Az.: II/2 32-12 qu/g