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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 256/2010 vom 12.05.2010
Oberverwaltungsgericht NRW zu Kanalanschlusskosten
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 05.02.2010 (Az. 15 A 2642/09) abermals die ständige Rechtsprechung fortgesetzt, wonach Anschlusskosten für ein Grundstück an den öffentlichen Abwasserkanal von 25.000 Euro (ohne Kanalanschlussbeiträge) zumutbar sind.
Az.: II/2 24-22 qu-ko