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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 374/2009 vom 18.06.2009
Oberverwaltungsgericht NRW zum wirtschaftlichen Grundstücksbegriff
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 16.03.2009 (Az. 15 A 4308/06) nochmals klargestellt, dass bei der Hinzunahme einer Grundstücksfläche zu einer bereits veranlagten wirtschaftlichen Einheit eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht. In diesem Fall beschränkt sich dann aber die Beitragspflicht wegen des Grundsatzes der Einmaligkeit der Beitragserhebung auf den neu geschaffenen Grundstücksteil (vgl. hierzu auch bereits: OVG NRW, Urteil vom 07.02.2006 – Az. 15 A 3734/03 - ; OVG NRW, Beschluss vom 15.07.1997 – Az. 15 A 1660/96 – NWVBl. 1998, Seite 21).
Az.: II/2 24-22 qu-ko