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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 694/1999 vom 05.10.1999
Oberverwaltungsgericht NRW zur Kanalanschluß-Beitragspflicht
In den Mitteilungen des NWStGB 1999 Nr. 408, S. 198 f und Nr. 605, S. 297 hatte die Geschäftsstelle darüber berichtet, daß das OVG mit Urteil vom 15. Mai 1999 (Az: 15 A 2880/96) seine Rechtsprechung zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW geändert hat. Nach Rückfrage der Geschäftsstelle beim OVG NW war das Verfahren 15 A 2880/96 noch nicht rechtskräftig. Zwischenzeitlich hat die Geschäftsstelle des OVG NW aber mitgeteilt, daß durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 06.9.1999 (Az. 11 B 40.99) der Antrag auf Zulassung der Revision gegen das Urteil des OVG NW vom 15. Mai 199 (Az: 15 A 2880/96) abgelehnt worden ist. Vor diesem Hintergrund ist nunmehr die neue Rechtsprechung des OVG NW zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW durch die Ablehnung der Zulassung der Revision auch durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Az.: II/2 24-22