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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 90/2007 vom 10.01.2007
Öffentliche Finanzen im 1. bis 3. Quartal 2006
Das Statistische Bundesamt hat die vorläufigen Ergebnisse der Kassenstatistik der öffentlichen Haushalte für die ersten drei Quartale des nun zurückliegenden Jahres 2006 veröffentlicht. Insbesondere deutlich ansteigende Steuereinnahmen trugen zu einem Anstieg der öffentlichen Einnahmen bei, denen leicht zurückgehende Ausgaben gegenüberstanden. Die Kassenstatistik erfasst dabei den Bund und dessen Sondervermögen, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die Sozialversicherung.
Entwicklung der Einnahmen
Laut Statistischem Bundesamt waren die ersten drei Quartale durch einen überproportionalen Anstieg der Steuereinnahmen gekennzeichnet. So wuchsen die Steuern und steuerähnlichen Abgaben im betrachteten Zeitraum um 7,2 % auf 636,8 Mrd. € an. Dabei nahmen die Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf allen Ebenen überproportional zu: Beim Bund stiegen diese um 8,0 % auf 157,0 Mrd. € und bei den Ländern um 9,3 % auf 131,4 Mrd. €. Deutlicher fiel der Anstieg bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden mit 14,3 % auf 41,4 Mrd. € aus.
Aus kommunaler Sicht ist besonders der deutliche Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen von Interesse. Diese stiegen gegenüber dem Vorjahr netto um 23,9 % auf 22,2 Mrd. € an. Die Gewerbesteuer ist somit in der Gesamtbetrachtung die wichtigste Finanzierungsquelle der Kommunen und ihre derzeitige Entwicklung ein Beweis dafür, dass ein Festhalten an der Gewerbesteuer für die Städte und Gemeinden essentiell ist. Beim Bund stiegen die anteilmäßigen Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuerumlage mit 9,2 % stärker als die Einnahmen aus den reinen Bundessteuern, welche um 1,4 % zunahmen. Auch bei den Ländern übertraf das Einnahmeplus bei Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage mit 9,7 % den Zuwachs bei den Landessteuern von 6,4 %.
Dass sich die Steuereinnahmen der Gemeinden in den Jahren 2005 und 2006 dynamischer als bei Bund und Ländern entwickelt haben, ist beim Vergleich der Steigerungsraten sicherlich nicht zu verneinen. Mit Blick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen im kommenden Jahr kehrt sich dieses Bild aber ins Gegenteil um. Vor allem durch die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007, die nach Berechnungen des BMF in der direkten Wirkung bei den Kommunen sogar zu Mindereinnahmen führt, werden laut der letzten Steuerschätzung die Steuereinnahmen des Bundes um 8,4 % und die der Länder um 4,8 % wachsen. Dagegen fällt der Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen mit voraussichtlich 1,5 % geringer aus. Diese Tatsache relativiert das Bild der Kommunen als eindeutigen Gewinner der derzeitigen Steuerentwicklung.
Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung stiegen im ersten Dreivierteljahr 2006 um 5,8 % auf 290,5 Mrd. € an. Dies war vor allem auf die Umstellung des Beitragseinzugs von nachträglicher Abführung auf Vorauszahlung der Beiträge ab dem ersten Quartal 2006 zurückzuführen. Die Gesamteinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung stiegen laut Statistischem Bundesamt um 4,5 % an.
Rückläufige Einnahmen verzeichneten die öffentlichen Kassen dagegen bei Vermögensveräußerungen. Diese gingen um 44,1 % zurück und betrugen zum Ende des dritten Quartals 7,0 Mrd. €. Ebenfalls zurück, wenn auch nicht so stark wie bei den Vermögensveräußerungen, gingen die Einnahmen der Kommunen aus Darlehensrückflüssen. Bei einem Rückgang um 23,3 % betrugen sie Ende September 2006 noch 11,2 Mrd. €.
Somit ist der Anstieg der Einnahmen der öffentlichen Haushalte um 4,9 % auf 711,8 Mrd. € in den ersten drei Quartalen des zurückliegenden Jahres 2006 insbesondere auf die Steuerentwicklung zurückzuführen.
Entwicklung der Ausgaben bei Bund, Ländern und Kommunen unterschiedlich
Die öffentlichen Ausgaben verringerten sich im gleichen Zeitraum geringfügig um 0,7 % auf 748,6 Mrd. €. Anders als bei der Entwicklung der Steuereinnahmen verläuft die Entwicklung der Ausgaben bei Bund, Ländern und Kommunen unterschiedlich. So sind die geringeren Ausgaben der öffentlichen Haushalte in den ersten drei Quartalen 2006 in erster Linie auf niedrigere Ausgaben des Bundes und der Länder zurückzuführen. Die Ausgaben der Kommunen stiegen dagegen erneut an und relativieren somit zusätzlich das Bild, dass die Kommunen als eindeutige Gewinner aus der derzeitigen Steuerentwicklung hervorgehen. Während die Ausgaben beim Bund um 2,1 % auf 215,3 Mrd. € und bei den Ländern leicht um 0,1 % auf 190,2 Mrd. € zurückgingen, stiegen die Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände um 2,0 %. Die Ausgaben der Sozialversicherung gingen um 0,9 % auf 349,2 Mrd. € zurück.
Bei der Betrachtung nach einzelnen Ausgabenposten stellt das Statistische Bundesamt fest, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Personal um 0,9 %, für Sachinvestitionen um 2,1 %, für soziale Leistungen um 1,4 % und für Darlehensgewährungen um 39,6 % rückläufig waren. Demgegenüber erhöhten sich die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand um 2,4 % und für Zinsenzahlungen um 0,4 %.
Deutliche Reduzierung des Defizits
Aus der Differenz von öffentlichen Einnahmen und Ausgaben errechnet sich für das erste bis dritte Quartal 2006 ein Finanzierungsdefizit von 36,6 Milliarden Mrd. €. Dies ist ein Rückgang um mehr als die Hälfte: Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrug das Defizit noch 75,1 Mrd. €. Das Finanzierungsdefizit wurde durch eine Nettokreditaufnahme von 18,8 Mrd. € sowie durch kurzfristige Finanzierungsmittel gedeckt. Somit erhöhte sich bis zum Ende des dritten Quartals der Stand der Kassenverstärkungskredite zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe auf 66,7 Milliarden Euro. Die mittel- und langfristigen Kreditmarktschulden, die die öffentlichen Haushalte bisher zur Finanzierung ihrer Ausgaben aufgenommen haben, erreichten zum Ende des dritten Quartals 2006 den Stand von 1.467,1 Mrd. €.
Die endgültigen Ergebnisse der öffentlichen Finanzen im ersten bis dritten Quartal 2006 werden in der Fachserie 14, Reihe 2 "Vierteljährliche Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts", Ende Januar 2007 veröffentlicht.
Az.: IV/1 903-01/2