Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 129/2014 vom 25.02.2014

Öffentliche Haushalte 2013 bundesweit ausgeglichen

Der Finanzierungsüberschuss des Staates betrug im Jahr 2013 nach aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 0,3 Mrd. Euro. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen haben damit im zweiten Jahr in Folge einen leichten Finanzierungsüberschuss erzielt. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (2.737,6 Mrd. Euro) ergibt sich daraus für den Gesamtstaat eine Quote von + 0,0 Prozent. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995. Auf deren Grundlage wird die Entwicklung der Haushaltslage in den EU-Mitgliedstaaten überwacht.

Aufgrund der Fristen für die europäischen Datenlieferverpflichtungen werden für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nur die Länder insgesamt gewertet und das letzte Quartal für die Länder und Gemeinden geschätzt. Im Gegensatz dazu weist die Finanzstatistik, die Ende März/Anfang April vorliegen wird, auch die Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer mit ihren Kommunen auf, dann auch basierend auf den tatsächlichen Ist-Ergebnissen aller vier Quartale.

Der Finanzierungsüberschuss ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen (1.223,4 Mrd. Euro) und der Ausgaben (1.223,1 Mrd. Euro) des Staates. Aufgeteilt auf die staatlichen Ebenen gab es im Jahr 2013 beim Bund (— 6,8 Mrd. Euro) und bei den Ländern (— 3,0 Mrd. Euro) Finanzierungsdefizite. Diese waren noch halb so hoch wie im Jahr zuvor. Die Gemeinden erwirtschafteten einen Finanzierungsüberschuss von 3,5 Mrd. Euro nach 5,2 Mrd. Euro im Vorjahr. Bei der Sozialversicherung belief sich der Überschuss auf 6,6 Mrd. Euro, nachdem im Vorjahr 18,3 Mrd. Euro erreicht wurden. Der Rückgang des Überschusses bei der Sozialversicherung ist dabei wesentlich auf die Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um 0,7 Punkte auf 18,9 Prozent, die Verringerung von Bundeszuschüssen und die Abschaffung der Praxisgebühr zurückzuführen.

In der für das europäische Verfahren bei einem übermäßigen staatlichen Defizit maßgeblichen Abgrenzung betrug der Finanzierungsüberschuss des Staates 0,2 Mrd. Euro. Der leicht geringere Überschuss resultiert dabei aus der Einbeziehung der Erträge und Aufwendungen aus Swapgeschäften und Zinsderivaten. Auch in dieser Abgrenzung liegt der Überschuss gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen bei + 0,0 Prozent.

Finanzierungssaldo des Staates
(einschließlich Swaperträge und -aufwendungen)
in Prozent des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen

2008

2009

2010

2011

2012

2013

— 0,1

— 3,1

— 4,2

— 0,8

+ 0,1

+ 0,0

Az.: IV/1 900-07

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