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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 544/2019 vom 09.10.2019
Öffentliche Haushalte: Halbjahresbilanz 2019 veröffentlicht
Nach den vom Statistischen Bundesamt am 1. Oktober 2019 veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen der Kern- und Extrahaushalte der vierteljährlichen Kassenstatistik hat der Öffentliche Gesamthaushalt das 1. Halbjahr 2019 mit einem positiven Finanzierungssaldo in Höhe von 10,9 Mrd. Euro abgeschlossen. Im 1. Halbjahr 2018 hatte der Überschuss jedoch noch 26,8 Mrd. Euro betragen. Sowohl Bund (-0,2 Mrd. Euro), Kommunen (-0,3 Mrd. Euro) wie Sozialversicherungen (-0,7 Mrd. Euro) erzielten negative Finanzierungssalden. Auf allen Ebenen zogen die Ausgaben stärker als die Einnahmen an. Der Finanzierungsüberschuss der Länder ging von 17,1 Mrd. Euro auf 12,1 Mrd. Euro zurück.
Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände erzielten in der Summe einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von -277,8 Mio. Euro, im Vorjahr waren es zum selben Zeitpunkt noch +773,2 Mio. Euro. Betrachtet man nur die Kernhaushalte, so fällt das Minus mit -914,5 Mio. Euro noch höher aus (Vorjahreszeitraum -136,2 Mio. Euro).
Während die Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte um +4,4 Prozent anzogen (die Steigerungsrate bei den Steuereinnahmen lag bei +3,0 Prozent), stiegen die Ausgaben um +5,1 Prozent. Der Aufwuchs bei den Ausgaben für Sozialleistungen fiel mit +1,0 Prozent moderat aus. Dabei stehen den Rückgängen bei den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um -11,7 Prozent auf 1,3 Mrd. Euro, der vornehmlich auf den Abschluss von Asylverfahren zurückzuführen ist, und bei den Leistungen an Arbeitsuchende (SGB II) mit -5,4 Prozent (auf 6,0 Mrd. Euro) im ersten Halbjahr 2019 deutliche Zuwächse bei den Sozialhilfeleistungen (SGB XII) um +6,1 Prozent (auf 15,6 Mrd. Euro) sowie bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um +1,2 Prozent (auf 5,9 Mrd. Euro) gegenüber. Spürbar zugelegt haben erfreulicherweise wiederum die Sachinvestitionen, die um +18,0 Prozent auf 12,7 Mrd. Euro anstiegen (darunter Baumaßnahmen um +19,5 Prozent auf 9,5 Mrd. Euro).
Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes zeigen die Zahlen, dass für die Kommunalfinanzen keine Entwarnung gegeben werden kann. Zumal sich der negative - und in der Summe am Jahresende wohl auch wieder leicht positive - Finanzierungssaldo auch nicht gleichmäßig auf alle Kommunen verteilt. Vielmehr sind gravierende Unterschiede zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kommunen festzustellen. Auch mit Blick auf das politische Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist es daher mehr denn je angezeigt, das Problem der kommunalen Altschulden zu lösen, bevor die sich abzeichnende Rezession die öffentlichen Haushalte voll trifft.
Positiv hervorzuheben ist aber, dass die Sachinvestitionen auch in diesem Jahr wieder deutlich zugelegt haben. Das zeigt unter anderem, dass die Kommunen entgegen häufiger Behauptungen sehr wohl die Fördermittel des Bundes für kommunale Investitionen abrufen und Enormes leisten, um die Infrastrukturinvestitionen zu erhöhen. Angesichts des massiven kommunalen Investitionsrückstandes von zuletzt 138 Mrd. Euro könnten die Investitionen gleichwohl höher sein, wenn es gelänge, den überbordenden administrativen Aufwand für die Kommunen zu verringern und die langwierigen Verfahren zu verkürzen. Wir brauchen ein Investitionsbeschleunigungsgesetz mit einem konsequenten Bürokratieabbau beim Vergaberecht, Baurecht, aber auch bei den Förderrichtlinien des Bundes und der Länder. In diesem Zusammenhang sei nochmals an den Kabinettsbeschluss zum Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ von Ende des vergangenen Jahres erinnert, worin sich der Bund dazu bekannt hat „das Planungs- und Genehmigungsrecht im Verkehrsbereich umfassend auf Beschleunigungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten“ zu überprüfen und sich daneben „auf EU-Ebene für eine Reduzierung von Bürokratiebelastungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren“ einzusetzen. Fortschritte sind hier noch nicht bekannt.
Dass es trotz Rekordbeschäftigung und bisher noch guter Konjunktur nicht gelingt, die kommunalen Sozialausgaben - auch nur leicht - zurückzufahren, ist besorgniserregend. Schließlich muss davon ausgegangen werden, dass mit einer schlechteren Wirtschaftslage auch die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen deutlich anziehen werden. Freiwillige Aufgaben werden für die Städte und Gemeinden dann noch schwerer zu finanzieren sein. Folge wäre eine noch weitere Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Der StGB NRW und der DStGB halten daher an der Forderung fest, die kommunalen Haushalte von Sozialausgaben weiter zu entlasten, vor allem bei den Kosten der Unterkunft.
Az.: 41.12.3-001/001