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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 464/2021 vom 02.08.2021
Öffentliche Schulden zum Jahresende 2020
Nachdem das Statistische Bundesamt Ende März die vorläufigen Ergebnisse zum Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts (einschließlich Sozialversicherung und aller Extrahaushalte) zum Stichtag 31. Dezember 2020 veröffentlicht hatte, liegen nun die endgültigen Ergebnisse vor. Die Gesamtverschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich lag zum Jahresende 2020 bei 2.172,888 Mrd. Euro. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 26.141 Euro. Der Schuldenstand stieg im Vergleich zum Vorjahr damit deutlich um 14,4 Prozent (273,8 Mrd. Euro) an. Der Anstieg ist im Wesentlichen in der Aufnahme finanzieller Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise begründet. Entsprechend stark war mit +18,1 Prozent (214,9 Mrd. Euro) auch der Schuldenaufwuchs beim Bund auf nun 1.403,481 Mrd. Euro. Die Verschuldung der Länder stieg im Vergleich zum Vorjahr um 9,8 Prozent beziehungsweise 57,0 Mrd. Euro auf nun 636,022 Mrd. Euro an.
Im Vergleich zu Bund und Ländern fiel der Schuldenaufwuchs auf kommunaler Ebene, insbesondere auch aufgrund des kommunalen Rettungsschirms, mit +1,5 Prozent (1,9 Mrd. Euro) im vergangenen Jahr noch moderat aus.
Zum 31. Dezember 2020 waren die Gemeinden und Gemeindeverbände beim nicht-öffentlichen Bereich mit 133,340 Mrd. Euro verschuldet. Hiervon entfielen 31,469 Mrd. Euro auf Kassenkredite, 3,366 Mrd. Euro auf Wertpapiere und 98,506 Mrd. Euro auf Investitionskredite. Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung verlief dabei regional unterschiedlich. Während statistisch die Schulden vor allem in den Kommunen in Bayern (+8,3 Prozent), Baden-Württemberg (+7,6 Prozent) und Hessen (+6,4 Prozent) anstiegen, waren sie insbesondere im Saarland (?13,7 Prozent), in Sachsen (?11,2 Prozent) und in Brandenburg (-10,7 Prozent) rückläufig. Der Schuldenrückgang der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände ist zum Großteil dadurch begründet, dass das vom Land verwaltete „Sondervermögen Saarlandpakt“ über das Jahr 2020 hinweg gut 400 Mio. Euro an kommunalen Kassenkrediten abgelöst hat.
Betrachtet man nur die Kernhaushalte, so beläuft sich der kommunale Schuldenstand auf 118,035 Mrd. Euro. Hiervon sind 30,978 Mrd. Euro Kassenkredite, gut zwei Drittel gehen dabei auf Kommunen in Nordrhein-Westfalen zurück (19,98 Mrd. Euro). Die Wertpapierschulden belaufen sich auf 3,351 Mrd. Euro, hiervon wurden allerdings 2,515 Mrd. Euro zur Liquiditätssicherung aufgenommen. Die Investitionskredite stiegen auf 83,706 Mrd. Euro an.
Die Kernhaushalte der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter waren zum 31. Dezember 2020 mit 55,218 Mrd. Euro, wovon 11,968 Mrd. Euro Kassenkredite sind, verschuldet.
Darüber hinaus gibt die Schuldenstatistik auch Aufschluss über weitere Verpflichtungen. So beliefen sich die ausgegebenen Bürgschaften der kommunalen Kernhaushalte zum 31. Dezember 2020 auf rund 25,631 Mrd. Euro, 6,041 Mrd. Euro entfielen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten des Cash-Pool-Führers gegenüber zuführenden Einheiten lag bei den kommunalen Kernhaushalten zum 31.12.2020 bei 5,956 Mrd. Euro.
Die Fachserie zum Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts zum 31. Dezember 2020 kann unter www.destatis.de abgerufen werden.
Für die kommenden Jahre steht auf kommunaler Seite zu befürchten, dass aufgrund der dramatischen fiskalischen Auswirkungen der Corona-Krise ein spürbarer Anstieg der Verschuldung zu erwarten ist. Um eine kommunale Finanzkrise zu vermeiden, müssen Länder und Bund für die Kommunen daher zwingend einen „2. Corona-Rettungsschirm“ aufspannen.
Az.: 41.5.4-001/001, 41.12.3-001/001 mu