Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 879/2003 vom 10.11.2003

Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege zum Landeshaushalt 2004/05

In ihrer Mitgliederversammlung am 13.10.2003 hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen unter Vorsitz von Geschäftsführer Ernst Giesen, StGB NRW, eingehend die schwierige Haushaltssituation des Landes NRW und die möglichen Auswirkungen der bislang in der Diskussion befindlichen Sparmaßnahmen auf die Infrastrukturen und Dienstleistungen des sozialen Sektors in NRW erörtert.

Die Verbände der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in NRW sehen mit großer Sorge, dass nach bereits deutlichen Haushaltskürzungen im vergangenen Jahr jetzt mit dem Doppelhaushalt 2004/05 über den Rückbau einzelner Dienstleistungen und Maßnahmen hinaus gravierende Einschnitte drohen, die eine verantwortliche öffentliche Sicherstellung bzw. Unterstützung notwendiger Hilfestruktuen vor allem in den Bereichen Jugend, Familie, soziale Fürsorge, Gesundheit und Arbeit gefährden. Unabhängig von weiteren Stellungnahmen der LAGÖF-Verbände und ihrer Mitglieder richtet die Öffentliche und Freie Wohlfahrspflege in NRW an Landtag und Landesregierung insbesondere folgende Forderungen:

  • Die von der Landesregierung vorgeschlagene Reduzierung der Personalkostenzuschüsse bei den Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstellen muss nach Umfang und Zeitrahmen erheblich modifiziert werden. Die LAGÖF NRW betont die präventiven Wirkungen dieser Beratungsleistungen und warnt davor, dass hier heute vorgenommene Kürzungen morgen zu nachhaltigen Fehlentwicklungen mit entsprechenden finanziellen Folgelasten führen. Eine Einschränkung und Gefährdung dieser präventiven Hilfen widerspricht eindeutig dem bisher vom Land propagierten Ziel einer besonderen Unterstützung von Familien und Kindern.


  • Die in die Diskussion eingebrachte Einschränkung des Landesengagements bei der Ersatzschulfinanzierung darf nicht Realität werden. Betroffen wären insbesondere auch die Schulen für Erziehungshilfe und die Sonderschulen für behinderte Kinder, deren Finanzierung sich heute schon schwierig gestaltet. Die Träger sind keineswegs in der Lage, einen um ein Drittel erhöhten Eigenanteil zu übernehmen. Darüber hinaus können
    auch die Kommunen keine entsprechende Kompensation leisten.
  • Angesichts der zu erwartenden außergewöhnlichen Dimension der auch nach Revision im Landtag noch verbleibenden Sparmaßnahmen ist ein "Not-Kontrakt" zwischen Land, Kommunen und freien Trägern unabdingbar. Die LAGÖF NRW bekennt sich zu der von der Landesregierung wiederholt herausgestellten gemeinsamen Verantwortung für die gemeinwohlorientierten Strukturen im Land. Sie schlägt vor, während der Laufzeit des Doppelhaushaltes 2004/05 bei allen von Sparmaßnahmen betroffenen Förderprogrammen bzw. Leistungsgesetzen vereinfachte Förderbedingungen gelten zu lassen und hierzu konkrete Vereinbarungen zwischen Landesregierung sowie der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege zu treffen.

<DIR> Nur mit einem zumindest befristeten deutlichen Abbau von Förderbürokratie und Überregulierung können die von Haushaltskürzungen betroffenen Einrichtungen und Träger vor Ort noch eigenverantwortlich und bedarfsgerecht agieren.

</DIR>

Az.: III 911

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