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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 640/2003 vom 04.08.2003
Öffentliche Unternehmen in NRW
1.866 öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen (FEU) wurden 2001 in Nordrhein-Westfalen gezählt; sie kommen zusammen auf eine Bilanzsumme von 111,5 Milliarden Euro. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, waren das 19,0 Milliarden Euro mehr als im Wirtschaftsjahr 2000. 55,1 Milliarden Euro (+2,5 Mrd. Euro) entfielen auf die in privatrechtlicher Form (z.B. als GmbH oder AG) und 56,4 Milliarden Euro (+16,7 Mrd. Euro) auf die in öffentlich-rechtlicher Form (z.B. als Eigenbetrieb, Zweckverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts u. Ä.) geführten FEU. Zum Vergleich: Das Haushaltsvolumen des Landes NRW lag im Jahr 2001 bei 47,7 Milliarden Euro.
Alle FEU zusammen erzielten Umsatzerlöse von 32,9 Mrd. Euro (+21,6 Prozent). Davon entfielen 21,1 Mrd. Euro (+13,6 Prozent) auf den privatrechtlichen und 11,8 Mrd. Euro (+39,2 Prozent) auf den öffentlich-rechtlichen Bereich. Die 1.866 berichtspflichtigen FEU erwirtschafteten 2001 zusammen einen Jahresgewinn bzw. -überschuss von 437,5 Millionen Euro. Dabei hatten 1.008 FEU einen Jahresüberschuss von 1.378,9 Millionen Euro und 582 FEU einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 941,4 Millionen Euro; 376 meldeten ein ausgeglichenes Jahresergebnis.
Die Kapitalstruktur ergab sich im Wesentlichen aus 28,3 Mrd. Euro Eigenkapital, Rückstellungen von 17,8 Mrd. Euro und Verbindlichkeiten von 54,3 Mrd. Euro. Mehr als zwei Drittel der Verbindlichkeiten (68,2 Prozent) hatten eine Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Der Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2001 auf 10,7 Mrd. Euro (+23,0 Prozent); 5,7 Milliarden Euro (-0,8 Prozent) entfielen auf FEU in privater Rechtsform und 5,0 Milliarden Euro (+66,4 Prozent) auf die in öffentlich-rechtlicher Form. Die Zahl der Arbeitnehmer bei den FEU stieg um 25,6 Prozent auf 50.450 Personen. Dieser Anstieg ist überwiegend auf die erstmalige Einbeziehung der neuen Landesbetriebe sowie der Universitätskliniken (als Körperschaften des öffentlichen Rechts) zurückzuführen. (LDS NRW)
Az.: IV/3 810-05