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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 425/2015 vom 02.06.2015
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanung
Gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ab dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig.
Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Dadurch sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begann am 15.04.2015 und dauert, nach einer Verlängerung, bis zum 30.06.2015. In diesem Zeitraum können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen.
Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die mit gesondertem Schreiben informiert werden soll. Die Beteiligungsplattform kann im Internet unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
Az.: II gr-ko