Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 176/2018 vom 31.01.2018

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Haupteisenbahnstrecken

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat über die Fertigstellung des Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen beim EBA eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanungschiene.de erreichbar oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap . Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich.

Ferner hat das EBA mitgeteilt, dass am 24. Januar 2018 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt. Bis zum 7. März 2018 wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht.

Der Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Um eine möglichst breite Beteiligung zu erhalten, hat das Eisenbahn-Bundesamt ausdrücklich um die Weiterleitung dieser Information gebeten. Eine eigenständige Behördenbeteiligung führt das EBA — trotz Kritik der kommunalen Spitzenverbände  — nicht durch. Es empfiehlt sich daher eine Beteiligung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung sowie ein Dokument mit Textbausteinen zur weiteren Verwendung (z.B. Pressemitteilung) erstellt, welche unter den nachfolgenden Links abrufbar sind: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/lap/Flyer_LAP.pdf , http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/lap/Textbausteine.pdf . Diese können als Informationsmaterial zur Weitergabe genutzt werden.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Die erste Phase wurde vom 30. Juni bis zum 25. August 2017 durchgeführt. Das EBA bietet auch zur kommenden zweiten Phase eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das EBA (Adresse s. unten) geschickt werden. Der vom EBA hierfür vorbereitete Fragebogen kann ab dem 24. Januar 2018 über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über untenstehende Adresse angefordert werden.

Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des EBA steht Ihnen bereits im Internet zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird rechtzeitig zum Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das EBA alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 Buchst. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen finden sich im Internet unter der Adresse www.laermaktionsplanungschiene.de . Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an ff. Email-Adresse gerichtet werden:  lap@eba.bund.de. Zuständig ist das Referat 53: Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung, Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel: +49 (0)228 9826-0, E-Mail: Ref53@eba.bund.de/Mib@eba.bund.de .

Az.: 27.1.1-001/002 gr

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