Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 358/1997 vom 20.07.1997
Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Aufgrund des § 2 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Verordnung über die Bestimmung Großer kreisangehöriger Städte und Mittlerer kreisangehöriger Städte zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 1. Januar 1998 die Stadt Gummersbach zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erklärt. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Az.: II/2 708