Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 241/2019 vom 09.05.2019

Arbeitshilfe Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) hat ihre Arbeitshilfe zur Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts überarbeitet (Stand: 15.03.2019). Seit der Veröffentlichung der letzten Fassung dieser Arbeitshilfe hat sich der Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand erneut weiterentwickelt. Mit der Arbeitshilfe wird laut OFD auch weiterhin das Ziel verfolgt, über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand zu informieren. Änderungen durch neue Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Urteile wurden hinzugefügt.

Die Ausführungen zur Umsatzsteuer (Tz. 26) sind in dieser Fassung der Arbeitshilfe ausdrücklich nicht enthalten, sollen aber zukünftig aktualisiert und umfangreich überarbeitet werden. Die Arbeitshilfe kann von der Interseite der OFD heruntergeladen werden.  

Az.: 41.6.5.5.1-001/001

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