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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 494/2012 vom 20.09.2012
OLG Hamm zur Amtspflicht kommunaler Schulträger
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 13.01.2012 — I-11 U 54/11 — eine Entscheidung zum Umfang der Amtspflicht des kommunalen Schulträgers, mangelfreie Geräte für den Sportunterricht zur Verfügung zu stellen (Art. 34 Grundgesetz; § 839 BGB; § 46 BeamtenVG; Art. 8 LV NRW; §§ 57, 78, 79 SchulG NRW; § 82 LBG NRW) getroffen.
Aus dem Urteil ergibt sich, dass die aus § 79 Schulgesetz NRW folgende Amtspflicht des kommunalen Schulträgers, mangelfreie Geräte für den Sportunterricht zur Verfügung zu stellen, nicht gegenüber den in der Schule tätigen und im Dienste des Landes stehenden Lehrkräften besteht. In diesem Zusammenhang steht dem Land als Einstellungsdienststelle gegenüber der Kommune als Schulträger kein Schadensersatzanspruch aus Anlass eines Schulunfalls zu.
Az.: IV/2 211-15