Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 163/2009 vom 11.02.2009

OLG Naumburg zu Änderungen von Angeboten im Verhandlungsverfahren

In einer Entscheidung vom 13. Oktober 2008 (1 Verg 10/08) hat das OLG Naumburg festgestellt, dass Änderungen und Ergänzungen eines Angebots im Verhandlungsverfahren nach Abgabe des sogenannten indikativen Angebots grundsätzlich zulässig sind.

In seiner Entscheidung hat das OLG Naumburg bei seiner Auffassung insbesondere darauf abgestellt, dass Gegenstand der Angebotswertung im Verhandlungsverfahren gerade nicht allein das schriftlich abgegebene Angebot, sondern vielmehr dieses Angebot in seiner Aus- und Umgestaltung durch die Verhandlungsgespräche ist.

Im Einzelnen stellt das OLG Naumburg folgendes fest:

- Änderungen und Ergänzungen des Angebots dürfen vom öffentlichen Auftraggeber in nicht diskriminierender Weise initiiert werden

- Angebote sind nur dann unvollständig, wenn nach Abschluss der Verhandlungen sowie regelmäßig einem Aufklärungsversuch immer noch wesentliche Preisangaben fehlen, die Angebote nicht unterschrieben sind oder zweifelhafte Inhalte aufweisen.

Az.: II/1 608-00

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