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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 869/2004 vom 10.11.2004
Ombudsrat zur Begleitung des Arbeitslosengeldes II
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat jüngst den sog. Ombudsrat vorgestellt. Er nimmt seine Arbeit am 1. Dezember 2004 auf. Aufgabe des Ombudsrats ist, die Einführung des Arbeitslosengeldes II und seine Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu begleiten. Der Rat wurde auf Vorschlag von Bundeskanzler Schröder und von Wirtschaftsminister Clement eingerichtet.
Der Rat soll aus seinen Beobachtungen und den an ihn gerichteten Eingaben der vom Arbeitslosengeld II Betroffenen Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Regelungen zum Arbeitslosengeld II ziehen und entsprechende Empfehlungen geben. Betroffene können sich an den Rat wenden. Der Rat wird außerhalb des regulären Widerspruchs- und Klageverfahrens tätig. Er ersetzt nicht die für Petitionen zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Bundestags. Der Rat kann nach eigenem Ermessen Eingaben nachgehen.
Der Ombudsrat berichtet regelmäßig dem Bundeswirtschaftsminister. Er wird zunächst für ein Jahr eingesetzt; bei Bedarf soll er seine Arbeit darüber hinaus fortsetzen. Mitglieder des Ombudsrats sind die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann, der frühere Ministerpräsident von Sachsen Kurt Biedenkopf und der ehemalige Vorsitzende der IG Chemie-Papier-Keramik Hermann Rappe.
Az.: III 810-2