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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 64/2006 vom 19.12.2005
Online-Beteiligung im Bauleitplanverfahren
Vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW wurde uns in Abstimmung mit dem Innenministerium ein Schreiben des Westdeutschen Handwerkskammertags zur Kenntnis übermittelt, dessen Wortlaut nachfolgend wiedergegeben wird:
Sehr geehrter Herr Minister Wittke,
in Anwendung des neuen § 4a Abs. 4 BauGB nehmen zunehmend mehr Gemeinden die Beteiligung der Behörden online, mit Hilfe elektronischer Informationstechnologien, vor.
Entgegen der Ansicht, dass sich durch den Einsatz von so genannten Planungsinformations- und Beteiligungsservern und durch die Nutzung der neuen rechtlichen Möglichkeiten zahlreiche Vorteile ergeben würden, wird uns von den Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen ein anderer Eindruck der Situation vor Ort geschildert.
Die mit der elektronischen Informationstechnologie übersandten Dateien sind mit den Computerprogrammen der Handwerkskammern überwiegend nicht zu öffnen.
Nach unseren Informationen steht den Gemeinden hierfür ein Computerprogramm Geo-Data" zur Verfügung.
In den Fällen, in denen die Dateien zu öffnen sind, ist das Nachvollziehen der zeichnerischen Lösungen des Entwurfs des Bauleitplans - ohne das bei den Gemeinden vorhandene Computerprogramm - aufgrund des am Monitor darstellbaren geringen Ausschnitts für die Mitarbeiter der Handwerkskammer unzumutbar.
Die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen kopieren sich daher weiterhin die Bauleitpläne und zeichnerischen Lösungen von den Gemeinden, um ihrer Beteiligung nach dem Baugesetzbuch überhaupt nachkommen zu können.
So schalten die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen vor der Abgabe ihrer Stellungnahmen die Kreishandwerkerschaften ein und senden ihnen hierfür die Pläne nebst Begründung zu, um von dort aus feststellen zu lassen, ob Handwerksbetriebe ansässig sind.
Die Überlassung des Entwurfs des Bauleitplanes und der Begründung in herkömmlicher Papierform ist aus diesen vorgenannten Gründen für eine Beteiligung der Handwerkskammern nach § 4 BauGB unerlässlich.
Nicht zuletzt wird der Umstand, dass die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen sich selbst um die Kopien der Bauleitpläne und zeichnerischen Lösungen von den Gemeinden bemühen, auf Dauer zur Kostenfrage. Dies kann nur als Not- und Zwischenlösung akzeptiert werden. So ist derzeit bei jeder Handwerkskammer pro Jahr in ca. 1000 Fällen mit erforderlichen Din-A3-Buntkopien (
zu rechnen).
Wir möchten Sie daher bitten, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die begründeten Bedenken des Handwerks Berücksichtigung finden und dass eine ordentliche und kostenfreie Beteiligung der Handwerkskammern zukünftig sichergestellt ist.
Herr Minister Wittke, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, empfiehlt den Gemeinden, entsprechend dem Anliegen des Westdeutschen Handwerkskammertags zu verfahren.
Az.: II/1 620-01