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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 705/2007 vom 19.10.2007
Online-Datenbank für Abwasserbetriebe
Die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA-NRW) hat eine Online-Datenbank zur aktuellen Änderungsverfolgung maßgeblicher rechtlicher Regelungen für Abwasserbetriebe entwickelt. Veranlassung war die Tatsache, dass die rechtlichen Vorgaben, denen ein Abwasserbetrieb unterliegt, sich in einem ständigen Wandel befinden. Die Online-Datenbank „AkuaLEX“ beinhaltet 100 Regelwerke, die nach der Beratungserfahrung der KuA NRW für einen Abwasserbetrieb von wesentlicher Bedeutung sind. Die Gesetze, Verordnungen, Runderlasse etc. sind den Schwerpunkten
• Kläranlage
• Kanal
• Arbeitsschutz
• Gewässerunterhaltung
• Wirtschaft
zugeordnet. „AkuaLEX“ verfügt neben den jeweiligen Normtexten über eine betriebsbezogene Kommentierung der letzten Änderungen, eine Zusammenstellung der im Zusammenhang mit den Regelwerken bedeutsamen Rechtssprechung und viele weitere Informationen und Quellenhinweise. Über ein E-Mail-System werden die einzelnen Mitarbeiter der angeschlossenen Kunden über aktuelle Änderungskommentierungen in der Datenbank informiert. So wird sichergestellt, dass alle verantwortlichen Mitarbeiter über maßgebliche Änderungen und die entsprechenden Auswirkungen auf die jeweiligen Aufgabenbereiche informiert werden. Neben einer erheblichen Zeitersparnis für die verantwortlichen Mitarbeiter wird so ein großer Beitrag zu einer rechtssicheren Betriebsführung geleistet.
Die Datenbank „AkuaLEX“ ist so konzipiert, dass die jeweiligen Kunden aus dem zur Verfügung stehenden Angebot individuell auswählen können, über welche Normen sie informiert werden möchten. Die Kosten für das gesamte Angebot – also die fortlaufende Aktualisierung von 100 Regelwerken – werden je nach Größe der Kommune gestaffelt. Für eine kleine Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern entsteht für das Gesamtangebot eine Einstiegsgebühr von 350,- € und eine laufende Jahresgebühr von 540,- €. Das Produkt wird ab dem 10.12.2007 erhältlich sein. Weitere Informationen sind bei der Kommunal- und Abwasserberatung NRW (Tel. 0211 – 430770) erhältlich.
Az.: II/2 20-00 qu/ko