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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 17/2022 vom 12.01.2022
Webinar: Wertschöpfungsbeteiligung bei Photovoltaik-Anlagen
Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 wurde im § 6 EEG die Möglichkeit geschaffen, Kommunen an Solarparks zu beteiligen. Die rechtssichere Beteiligung von Standortgemeinden am Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gilt sowohl für geförderte Solarparks, die über die Ausschreibungen des EEG realisiert werden, als auch für Solarparks, die als PPA-Projekte („Power Purchase Agreement“) ohne Förderung umgesetzt werden. Bei neuen Solarparks dürfen den Standortgemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Für die Kommunen bedeutet dies jährlich wiederkehrende, gut planbare und frei verwendbare Einnahmen.
Um hier tatsächlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des § 6 EEG exakt einzuhalten. Insbesondere sind der Ablauf und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses wichtig. Der DStGB veranstaltet am Mittwoch, 02.02.2022, von 15:00–16:00 h ein Webinar, in dem die Kanzlei Becker Büttner Held den Mustervertrag vorstellt, der es allen Akteuren vereinfacht, die Kommunalbeteiligung umzusetzen. Die Anmeldung zum Webinar ist zu finden unter:
https://www.lyyti.fi/reg/Webinar_Kommunalbeteiligung_Solarparks
Den Mustervertrag sowie weitere Hinweise hatten wir Ihnen mit Schnellbrief Nr. 652 vom 08.12.2021 zugesandt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Az.: 28.6.9-013/001 we