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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 461/2021 vom 04.08.2021
Mustervertrag zur Wertschöpfungsbeteiligung an der Windkraft
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich seit über 10 Jahren für eine bessere finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der Windenergie an Land eingesetzt. Der Deutsche Bundestag hat nach fast zweijähriger Beratung aller Akteure im Bund eine entsprechende Rechtsgrundlage Ende 2020 verabschiedet, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist und im Juli 2021 nochmal überarbeitet worden ist.
In mehreren Arbeitssitzungen hat die Fachagentur Wind an Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretern der Energiewirtschaft (VKU, BDEW, BWE) einen Mustervertrag entwickelt, der den Gemeinden und den Betreibern bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung Rechtssicherheit und Planbarkeit ermöglichen soll. Den Mustervertrag sowie weitere Hinweise haben wir Ihnen mit Schnellbrief Nr. 338 vom 17.06.2021 zugesandt.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Rechtsanwaltskanzlei bbh (Becker Büttner Held), die den Vertrag für die Arbeitsgruppe im Auftrag der Fachagentur Wind an Land juristisch ausgearbeitet hat, planen, in einer gemeinsamen Veranstaltung am 12. August 2021 um 15 Uhr die Eckpunkte des Vertrags vorzustellen.
Programmablauf für den 12. August 2021:
Start des MS-Teams-Meetings: 14.45 Uhr
Beginn der Veranstaltung: 15.00 Uhr
- Begrüßung durch den DStGB
- Präsentation der Eckpunkte des Mustervertrags durch BBH
- Fragerunde
Ende der Veranstaltung: 16.00 Uhr
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.lyyti.fi/reg/Mustervertrag_Windkraft_an_Land
Die Zugangsdaten werden nach erfolgreicher Anmeldung an die jeweiligen Teilnehmer versandt.
Az.: 28.6.9-013/001 we