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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 468/1999 vom 20.07.1999
Organisation und Struktur der Landesjugendämter
Die Jugendministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 17./18. Juni 1999 einen Beschluß zur Organisation und Struktur der Landesjugendämter gefaßt und sich dabei deutlich für eine Beibehaltung der Zweigliedrigkeit des Landesjugendamtes ausgesprochen. Andere Organisationsformen als die gegenwärtige seien zulässig. In jedem Fall seien die Grundprinzipien der Partizipation der freien Träger durch verstetigte Zusammenarbeit in vergleichbarer Qualität zur gewährleisten. Bei der Besetzung der Gremien der (Landes-)Jugendhilfeausschüsse müsse die Fachlichkeit der Vertreterinnen und Vertreter stärker als bisher im Vordergrund stehen.
Ferner hat sich die JMK im Hinblick auf die Heimaufsicht und die Aufsicht über Kindertagesstätten für eine Beibehaltung als staatliche Aufgabe ausgesprochen. Darüber hinaus sei auch die Festlegung von Kindertagesstätten-Mindeststandards staatliche Aufgabe bzw. unterliege staatlicher Aufsicht.
Az.: III 901