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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 354/2001 vom 05.06.2001
Organisationsformen im Abwasserbereich 2000
Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes dominierte auch im Jahr 2000 im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung der kommunale Eigenbetrieb mit einem Anteil von 36 %, bezogen auf die erfaßten Einwohner. Insgesamt stellt sich die prozentuale Aufteilung der Organisationsformen im Jahr 2000 wie folgt dar:
- Eigenbetrieb: 36 %
- Regiebetrieb: 27 %
- Zweckverbände/Wasserverbände: 16 %
- Anstalten des öffentlichen Rechts: 15 %
- Privatrechtlich: 6 %
Nach Angaben der ATV-DVWK ist eine Tendenz zur Verselbständigung der Abwasserentsorgung in der Form von Eigenbetrieben und privatrechtlichen Organisationsformen bei der Durchführung der Abwasserentsorgungsaufgaben festzustellen. Bei den privatrechtlichen Unternehmensformen handelt es sich im wesentlichen um Eigengesellschaften der Städte und Gemeinden (z.B. GmbH) oder Betreiber- bzw. Kooperationsmodelle in Form einer AG oder GmbH.
Aufgeschlüsselt für die Bereiche Abwasserableitung sowie Abwasserbehandlung ergeben sich nachfolgende Zahlen:
Abwasserableitung:
- Eigenbetriebe: 35 %
- Regiebetriebe: 27 %
- Zweckverbände/Wasserverbände: 12 %
- Anstalten des öffentlichen Rechts: 15 %
- Privatrechtlich: 11 %
Abwasserbehandlung:
- Eigenbetriebe: 28 %
- Zweckverbände/Wasserverbände: 27 %
- Regiebetriebe: 19 %
- Anstalten des öffentlichen Rechts: 15 %
- Privatrechtlich: 12 %
Az.: II/2 24-30