Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 753/2000 vom 20.12.2000
Organisationsstruktur des Tourismusverbandes NRW
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen hat dem 1. Vorsitzenden des Tourismusverbandes NRW, Staatssekretär Jörg Bickenbach, MWMEV NRW, im Vorfeld der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes am 7.12.2000 ihre Position zur Neustrukturierung des Tourismusverbandes schriftlich übermittelt. Danach unterstützen die kommunalen die kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Überführung des Tourismusverbandes NRW aus der Probephase zum 1.1.2001 und sind bereit, an der Gestaltung neuer Verbandsstrukturen mitzuwirken. Wörtlich heißt es sodann in dem Schreiben der drei kommunalen Spitzenverbände:
"Die Städte, Gemeinden und Kreise haben ein deutliches Interesse an einer umfassenden Kooperation der wesentlichen Tourismusakteure auf Landesebene, einer Abstimmung zu den Leitbildern für die Weiterentwicklung des Tourismus in Nordrhein-Westfalen und einer klareren Definition der Kernaufgaben des Tourismusverbandes.
Landkreistag NW, Städtetag NW und Städte- und Gemeindebund NRW treten nachdrücklich dafür ein,
- den Tourismusverband NRW auf eine Dachverbandsfunktion im Verhältnis zu seinen Mitgliedern zu beschränken
- den Regionen angesichts ihrer maßgeblichen Verantwortung insbesondere für die Produktentwicklung und das Themenmarketing spürbar mehr Einfluss auf die Verbandsarbeit einzuräumen
- unter Absicherung der erforderlichen Eigenständigkeit des Tourismusverbandes und seiner Geschäftsführung ein angemessenes Engagement des Landes bei der Grundfinanzierung der Verbandsarbeit zu erhalten
- durch Einbindung des Tourismusverbandes NRW in den Deutschen Tourismusverband die tourismuspolitischen Belange der nordrhein-westfälischen Partner auch auf Bundesebene wirkungsvoll zu vertreten.
Nachdem in der bisherigen Probephase wiederholt der Aktionsradius des Tourismusverbandes bei der Angebotsentwicklung und im Marketing zu Kritik und Reibungsverlusten geführt hat, ist aus kommunaler Sicht unabdingbar, dass die Rolle des Verbandes insoweit in der Satzung präzisiert wird. Der Tourismus in Nordrhein-Westfalen braucht schlagkräftige Strukturen, der Tourismusverband als Dachverband ist allerdings nicht zur Wahrnehmung des Marketings anstelle seiner Mitglieder sondern zur Verbesserung der landesweiten Kooperation aufgerufen. Im Vordergrund steht deshalb die Entwicklung von Themenfeldern als Angebot an die öffentlichen und privaten Kräfte in den Regionen, wobei die Übernahme von Einzelaufgaben gemeinsamer Tourismusanliegen auf der Grundlage des "Bestellerprinzips" nicht ausgeschlossen ist. Damit entscheiden im Zweifel die Regionen über den Umfang des "operativen Marketinggeschäfts", wobei ihre Bündelungsfunktion von den Städten, Gemeinden und Kreisen durch touristische Arbeitsgemeinschaften auf freiwilliger Grundlage unterstützt wird.
Die besondere Verantwortung der Regionen an dieser sensiblen Schnittstelle der Verbandsarbeit muss nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände auch in den Satzungsregelungen über deren Position in Mitgliederversammlung, Vorstand und Beirat berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Aktivitäten des Verbandes, die die Aufgaben der Regionen berühren, nur mit ihrer Zustimmung erfolgen können, und dass den touristischen Regionen im übrigen ein qualifiziertes Mitspracherecht bei der sonstigen Tourismusarbeit eingeräumt wird.
Zu Gesprächen über weitere Details der Neuorganisation des Tourismusverbandes NRW stehen die kommunalen Spitzenverbände nach wie vor zur Verfügung, auch wenn sie ihre formale Mitwirkung weiterhin auf den Beirat beschränken wollen. Sie bieten ferner an, die vorgesehene Satzungskommission in ihrer Arbeit zu unterstützen und bei etwaigen Abstimmungsprozessen zur Umsetzung von Empfehlungen der Kommission behilflich zu sein."
Az.: III 470 - 20