Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 360/2024 vom 23.05.2024

OVG Berlin-Brandenburg zum Bundes-Klimaschutzprogramm

Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 16.05.2024 (Az.: 11 A 22/21 und 11 A 31/22) Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, das Bundes-Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3a Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetz erreicht werden.

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hatte am 4. Oktober 2023 auf der Grundlage von § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Standpunkt eingenommen, dass dieses Klimaschutzprogramm die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfüllt, da es die verbindlichen Klimaschutzziele und den festgelegten Reduktionspfad für die einzelnen Sektoren bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht einhält. Zudem wurde festgestellt, dass das Bundes-Klimaschutzprogramm 2023 an methodischen Mängeln leidet und teilweise auf unrealistischen Annahmen beruht.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde durch das OVG Berlin-Brandenburg zugelassen.

Az.: 23.1.1 qu

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