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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 184/2022 vom 07.03.2022
OVG NRW richtet eigenen Senat für Streitigkeiten über die Genehmigung von Windkraftanlagen ein
Am Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) wird ein eigener Senat für Streitigkeiten um Windkraftanlagen eingerichtet. Dies teilte der Vizepräsident des Gerichts, Sebastian Beimesche, am 04.03.2022 beim Jahrespressegespräch des OVG NRW mit. Der 22. Senat soll zur Jahresmitte seine Arbeit aufnehmen. Aktuell ist beim OVG NRW neben dem 8. mittlerweile auch der 7. Senat teilweise für diese Verfahren zuständig.
Seit Ende 2020 ist das OVG NRW landesweit für alle Streitfälle um die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen ab einer Höhe von 50 Metern in erster Instanz zuständig.
Im Herbst 2019 hatte die Bundesregierung den Aktionsplan zur Stärkung der Windenergie beschlossen. Er zielt darauf ab, den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen. Hierzu gehört u.a. die Verkürzung von Klagen gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land. Diese Vorgabe wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 3.12.2020 (Investitionsbeschleunigungsgesetz, BGBl. S. 2694) umgesetzt. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 10.12.2020 in Kraft getreten, Artikel 5 Nr. 1 (Teile des ROG) und Artikel 6 (ROV) sind am 09.06.2021 in Kraft, siehe i.E. StGB NRW-Mitteilung 784/2020 vom 10.12.2020 und Schnellbrief 647/2020 vom 03.12.2020.
Durch Artikel 1 des Investitionsbeschleunigungsgesetzes wurde in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO eine neue Ziffer 3a) eingefügt, wonach das Oberverwaltungsgericht im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten entscheidet, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern betreffen.
Damit ist die Eingangszuständigkeit vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht verlagert worden. Die Verfahren werden nun direkt beim OVG NRW geführt und nicht mehr (zunächst) bei den Verwaltungsgerichten.
Durch den Neuzuschnitt der Klagewege sind nach eigener Aussage beim OVG NRW seit Ende 2020 noch rund 100 Altfälle anhängig. Hinzu kommen die neuen Fälle, die sicherlich arbeitsaufwändiger sind, da die Vorarbeiten der erstinstanzlichen Verfahren bei den Verwaltungsgereichten weggefallen sind.
Az.: 20.0.1-001/002 gr